Allgemeine Zahlungs- und Vertragsbedingungen
Sehr verehrter Campinggast,
die Besitzer dieses Campingplatzes heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie auf dem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft stören könnte.
Damit Ihr Aufenthalt reibungslos abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
Ankunft/Anmeldung
Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich in der Campingplatzverwaltung an und füllen Sie ein Anmeldeformular aus. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher betreten. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.
Jeder abfahrende Gast hat seinen Aufenthalt selbst zu bezahlen. Die Rechnung kann nicht von noch bleibenden Gästen beglichen werden.
Die Campingleitung kann sowohl bei den Unterkünften als auch bei den Stellplätzen die Vorauszahlung für den vereinbarten Aufenthalt verlangen.
Der Gast hat bei der Stellplatzwahl den Anweisungen des Personals zu folgen. Der Platz kann nur mit der Genehmigung der Campingleitung gewechselt werden. Gäste mit Wohnmobilen haben kein Recht auf einen Pkw-Abstellplatz, sofern nicht anderweitige Vereinbarungen mit der Campingleitung getroffen wurden.
Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast wieder ab. Der Campinggast bzw. Besucher oder Tagesgast zahlt nach dem aktuell gültigen Entgeltverzeichnis, welches öffentlich aushängt, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren. Besucher und Tagesgäste haben generell bis 21:00 Uhr den Platz zu verlassen.
Die Abfahrt: Der Stellplatz muss bis 12.00 Uhr geräumt werden. Andernfalls wird ein weiterer Tag berechnet.
Haftung
Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingplatzes nur dann ein, wenn ein grob fahrlässiges Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingplatzpersonals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorräder, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden anderer Campingplatzgäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen, sowie anderer Gegenstände haftet der Campingplatz nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für seinen Besuch verantwortlich. Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“. Für Stromausfälle und deren Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
Bei Stromausfall, Wassermangel oder ähnlichem durch Gründe höherer Gewalt wie zum Beispiel Reparaturen etc., die von der Campingplatzleitung verschuldet sind oder nicht, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Handel/Verkauf/Werbung
Handel, Verkauf sowie Werbung, ob geschäftlich, politisch oder religiöser Art sind auf dem Campingplatz durch Gäste oder Besucher nicht gestattet.
Kinder
Kinder sind ständig zu beaufsichtigen. Die Eltern werden ersucht, die Kinder zu den Duschen, WC-Anlagen und Spielplatz zu begleiten. Die Campingleitung übernimmt keine Haftung.
Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigen oder eines Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis zelten. Bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren genügt die schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Erlaubnis sollte nicht älter als 1 Woche sein.
Offenes Feuer/Grillen
Offene Feuer (Lagerfeuer ) sind an den Stellplätzen strengstens untersagt. Nach Rücksprache mit der Verwaltung ist dies nur an der ausgewiesenen Stelle erlaubt. Das Grillen mit Holzkohle-Grills und die Benutzung von Feuerschalen etc. ist untersagt!
Rücksicht
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Denken Sie bitte auch bei Besuch daran. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so leise ein, dass Sie Andere nicht stören. Während der Ruhezeit sind auch laute Gespräche zu vermeiden
Sauberkeit
Sicher legen Sie ebenso großen Wert auf Sauberkeit wie wir. Bitte behandeln Sie daher alle Einrichtungen des Campingplatzes, insbesondere die Sanitärräume, pfleglich. Kleinkinder bis zu sechs Jahres dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Das Entfernen von Duschköpfen sowie das Anbringen von zusätzlichen Brausevorrichtungen in den Sanitäranlagen ist nicht erlaubt. In den Sanitärräumen ist das Rauchen verboten.
Gehen Sie sparsam mit Wasser um und vermeiden Sie jede Verunreinigung der Umwelt. Autowaschen und Ausschütten von Abwasser in die Landschaft ist zu unterlassen. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen. Bitte beachten Sie, die Plätze im Wald bergen gewisse Risiken durch den Baumbestand, dafür übernehmen wir keine Haftung. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Bitte hinterlassen Sie unsere Einrichtungen so, wie Sie diese auch vorzufinden wünschen. Jeder Gast ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.
Abfälle
Abfälle gehören in die dafür bereitgestellten Behälter.
Für Abwässer und Fäkalien sind entsprechende Ausgüsse vorhanden und gekennzeichnet Aufenthalt Verlängerung
Bitte melden Sie sich einen Tag vorher, wenn Sie länger als geplant bleiben möchten
Besucher
siehe auch: auch Ankunft/Anmeldung. Der Campinggast haftet für seinen Besucher und ist dafür verantwortlich, dass dieser den Platz bis spätestens 21.00 Uhr verlässt. Fahrzeuge von Besuchern dürfen nur außerhalb des Campingplatzes geparkt werden.
Campingplatzverwaltung
Die Campingplatzverwaltung übt das Hausrecht aus. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste, insbesondere bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung, erforderlich erscheint.
Fahrzeuge
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und im Schritttempo fahren. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden.
Fahrzeuge, insbesondere Motorfahrzeuge, dürfen nur außerhalb der Ruhestunden ( 23.00 – 0700 Uhr) aus- und einfahren. Die Campinggäste haben eine Höchstgeschwindigkeit (max. 10 km/h) einzuhalten und die Verkehrsschilder zu beachten.
Zelter stellen Ihre Fahrzeuge bitte auf den gekennzeichneten Plätzen ab. Befahren der Wiesen mit dem Fahrzeug ist untersagt. Achten Sie auf spielende Kinder.
Hunde
Nachstehende Punkte ergänzen die jeweils gültige Platzordnung und werden zu deren Bestandteil. Gäste mit Hunden sind auf dem Gelände unseres Campingplatzes gern gesehen. Im Interesse aller Gäste müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.
Leinen Sie Ihren Hund auf dem Campinggelände bitte stets an (längstens ca. 3 m und so das keine vorbeigehenden Gäste belästigt werden.). In den Wäldern ist das Waldgesetz des Landes zu beachten. Ihr Hund muss ein Halsband mit dem Namen und der Anschrift des Halters oder eine Hundemarke tragen.
Benutzen Sie zum Ausführen Ihres Hundes die an den Campingplatz angrenzenden Wald- und Freiflächen. Dort kann Ihr Tier sein Geschäft verrichten. Sorgen Sie bitte auch dafür,
dass mittels Tüte der Hundekot (wenn dies auf dem Platz geschieht) unverzüglich entfernt und in einen unserer Müllbehälter (Restmüll) entsorgt wird.
Die Sanitäranlagen sind (an und für sich eine Selbstverständlichkeit) für die Hunde gesperrt.
Der Hund darf auf der Parzelle nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden.
Wir behalten das Mitbringen von Hunden in jedem Einzelfall vor und behalten uns ebenfalls vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen, sofern z. B. Beschwerden anderer Gäste auftreten.
Ruhezeiten
Die Platzruhe dauert von 12:00 Uhr – 14:00 Uhr, sowie von 23:00 Uhr – 07:00 Uhr. Radios und andere Geräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen. In der Zeit von 23.00 – 07.00 Uhr gilt ein Fahrverbot für motorbetriebene Fahrzeuge.Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich gebeten, während dieser Zeit auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muß mit sofortigem Platzverweis rechnen.
Der Gast kann seine Klimaanlage innerhalb der Grenzen der Stromversorgung des Standplatzes in Anspruch nehmen, sollte sich ein Nachbar jedoch über den Lärm der Klimaanlage beschweren (vor allem in der Zeit von 12.30 bis 14.00 Uhr und von 23.00 bis 7.00 Uhr), behält sich die Leitung das Recht vor sie abschalten zu lassen.
Stellplatz
Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben, Einfriedungen oder das Beschädigen der Grasnarbe ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre, Stromkabel und anderes Zelt- und Campingzubehör gefährdet wird.
Zu guter Letzt
Auch wir tragen ökologischen und umweltschützerischen Anliegen vermehrt Rechnung und laden Sie dazu ein, und in unseren Bestrebungen zu unterstützen! Vielerorts kann unnützer Verbrauch eingeschränkt werden; beim Duschen, Abwaschen, Stromverbrauch und nicht zuletzt bei Vermeiden des Abfalls! Ihre Anstrengungen helfen uns, Kosten zu senken. Zudem leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Gesundung und Erhaltung der Umwelt!
Wir freuen uns auf Sie!
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